Alfred Grünstäudl
ist Vermögensberater & Steurberater und berät Privatkunden und Unternehmen in Sachen Geldanlage, Pensionvorsorge, Wohnbaukredit, ...
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Tipps bei Bankkrediten

Indikatorbindung
Wichtig für Sie als Kunde ist, dass Sie Ihren Kreditzinssatz an einen für Sie (nicht für die Bank) günstigen Zinsindikator (Zinsenbasis) binden. Damit ist gewährleistet, dass die Basis für den Zinsenaufschlag der Bank (die sogenannte Banken-Marge) niedriger ausfällt, als wenn diesen Indikator die Bank bestimmt. Außerdem ist dann gewährleistet, dass die Zinsen auch fallen werden, wenn die Marktzinsen nach unten gehen, was ansonsten nicht immer automatisch geschieht, sollte nichts vereinbart worden sein.

Bankenaufschlag
Der Bankenaufschlag (Marge) ist abhängig von der Kundenbonität (Rating), also von Ihrem Einkommen, Ihrem Beruf und von Ihren gegebenen Sicherheiten. 
Hier gilt als Grundsatz: je besser Ihre Bonität ist, umso niedriger muss dieser Zinsaufschlag sein! Bei guter Bonität sollten diese Aufschläge nicht wesentlich über 1,5 % liegen, bei schlechterer Bonität und damit stärkerer Verhandlungsposition der Bank muss man höhere Aufschläge oft leider akzeptieren.

In letzter Zeit versuchen manche Banken oft Aufschläge von bis zu 3,5 % (!) auch bei guter Bonität durchzubringen, meist mit der Ausrede auf die Krise und Ihre jetzt plötzlich höheren Kosten!

Nachträgliche Vertragsänderungen
Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn die Bank plötzlich an Sie herantritt und nachträgliche Vertragsänderungen verlangt.

Zinsniveau absichern
Bei Bankkrediten empfehlen wir – besonders in Niedrigzinsphasen und bei sich abzeichnenden Zinsanstiegen – die rechtzeitige Absicherung des niedrigen Zinsniveaus, allerdings nicht nur kurzfristig, sondern über einen längeren Zeitraum.

Kreditabsicherungen
Auch auf notwendige Kreditabsicherungen, wie z.B. ausreichende Versicherungsvorsorge, z.B. für Ableben, Unfall, Berufsunfähigkeit usw., sollte geachtet werden.

Tilgungsträger
Bestehende (gute) Tilgungsträger zeigen zwar manchmal wegen der Marktsituation vorübergehend eine schlechte Entwicklung. Diese müssen aber stets über den Gesamtzeitraum betrachtet werden und sollten keinesfalls wegen einer momentanen Krise in einer allgemeinen Paniksituation verkauft werden.

Hier ist uns aufgefallen, dass dies vom Kunden fallweise verlangt wurde. In diesen Fällen wurde dann ein bankeigenes (meist viel schlechteres) neues Produkt abgeschlossen.
Das sind in den meisten Fällen nur zusätzliche Kosten für Sie als Kunde, da die Spesen für den neuen Tilgungsträger nochmals anfallen, die Sie auch schon beim alten Tilgungsträger hatten. Was Ihnen der Bankberater nicht verrät: Hätten Sie den neuen Tilgungsträger bereits zu dem Zeitpunkt gekauft wie den alten Tilgungsträger, dann würde dieser ebenso im Minus stehen (oft sogar noch viel deutlicher).

Hier raten wir maximal zur Stilllegung und künftigen Direkteinzahlung auf den bestehenden, bisher endfälligen Kredit.

Weitere beachtenswerte Punkte sind unter anderem:

  • Pönale oder Vorfälligkeitsentschädigungen
  • Bearbeitungskosten
  • Zinsen-Floors
  • Kündigungs- bzw. Fälligstellungsmöglichkeiten der Bank
  • Entschärfung von nachteiligen Vertragsklauseln
  • sparsam mit Bürgschaften umgehen, wenn dann nur eine Ausfallsbürgschaft vereinbaren
  • keine überhöhte Sicherheiteneinräumung Ihrerseits, 
    das kann später zu fehlender, wichtiger Liquidität für Sie führen
  • eine fristenkonforme Finanzierungsdauer beachten
  • die Nutzung von Fördermöglichkeiten
  • die Beachtung steuerlicher Bestimmungen
  • die Beachtung von Finanzierungsalternativen (z.B. Leasing statt Kredit)
  • eine Vermeidung der Abhängigkeit von einer Bank (also z.B. Guthaben nicht bei derselben Bank führen usw.)

Interessant zu wissen: Die Tricks der Banken