Alfred Grünstäudl
ist Vermögensberater & Steurberater und berät Privatkunden und Unternehmen in Sachen Geldanlage, Pensionvorsorge, Wohnbaukredit, ...
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Möglichkeiten der Pensionsvorsorge
Private Rentenvorsorge mit staatlicher Prämie
Durch die staatliche Prämie geht von jeder Einzahlung mehr in die Veranlagung:
Von z.B. € 100,00 Einzahlung, werden normalerweise bei Rentenprodukten rund € 91,75 veranlagt, der Rest geht für Kosten auf (und zwar vor allem Versicherungssteuer und Verwaltungskosten)
Bei der geförderten Variante werden von € 100,00 je nach Prämienhöhe zwischen € 103,74 bis € 108,74 veranlagt, also um 13 % bis 18,5 % mehr!
Zu beachten ist bei der Rentenvorsorge mit staatlicher Prämie:
- Je kürzer die Veranlagungsdauer ist, umso besser ist die Pensionsvorsorge mit staatlicher Prämie geeignet.
- Entscheidend ist auch, ob mit anderen Veranlagungsmöglichkeiten – z.B. Investmentfonds – langfristig eventuell bessere Renditen erzielbar sind.
- Zu beachten ist, dass bei der Rentenvorsorge gewisse Mindestbindungsdauern aus steuerlicher Sicht notwendig sind (mind. 10 Jahre Laufzeit, Rente frühestens mit 40 J.)
- Eine Auszahlung ohne Steuernachteile kann nur in Rentenform erfolgen (sonst Gewinnversteuerung und Rückzahlung der halben Förderung)
- Dafür sind aber alle Erträge und Rentenzahlungen steuerfrei; die Beiträge auch versicherungssteuerfrei.
- Außerdem gibt es eine Garantie auf alle Beiträge inklusive der staatlichen Förderung.
Ein Zusatzvorteil bei der klassischen Pensionsvorsorge ist, dass sich der Anleger die heutigen, für Ihn günstigeren Sterbetafeln sichert. Die Lebenserwartung ist nämlich steigend und mit steigender Lebenserwartung sinken naturgemäß die lebenslangen Rentenzahlungen bei gleicher Prämienhöhe, da die Auszahlungsdauer länger wird.
Betriebliche Pensionszusage
Ein Berechnungsbeispiel vom April 2009 zeigt auf, dass ein Ansparen vor Abzug der Steuer durch eine betriebliche Pensionszusage mehr Pension bringt, als ein Ansparen aus dem bereits versteuerten Einkommen:
Private Pensionsvorsorge | Betriebliche Pensionsvorsorge | |
|---|---|---|
Aufwand des Unternehmers | € 1.716,08 | € 1.716,08 |
Darin enthaltene Lohnnebenkosten | € 135,57 | - |
Bruttogehalt | € 1.580,51 | € 1.716,08 |
Minus Sozialversicherung | € 397,97 | - |
Minus Einkommensteuer | € 511,02 | - |
Nettogehalt | € 671,52 | € 1.716,08 |
Einzahlung in Pensionsvorsorge | € 671,52 | € 1.716,08 |
Jahresbruttopension mit 65 Jahren | € 16.345,68 | € 38.400,00 |
Lebenslange monatl. Bruttopension | € 1.362,14 | € 3.200,00 |
Abzgl. Einkommensteuer | * | € 16.594,18 |
Jahresnettopension mit 65 Jahren | € 16.345,68 | € 21.805,82 |
Lebenslange monatl. Nettopension | € 1.362,14 | € 1.817,15 |
*Die Rente ist bis zur Erreichung des Startkapitals steuerfrei.
Betriebliche Pensionskasse
Die betriebliche Pensionskasse ist eine weitere beliebte Möglichkeit der betrieblichen Pensionsvorsorge.
Die wesentlichen Vorteile der betrieblichen Pensionskassenlösung sind:
- steuerfreie Veranlagung
- erst späterer Steueranfall
- keine Lohnnebenkosten
- eventuell besserer/niedrigerer Steuersatz in der Pension als in der Aktivzeit
Um abzuklären, was für Sie persönlich besser ist – also die betriebliche Pensionszusage vs. die betriebliche Pensionskasse – kontaktieren Sie am besten einen unabhängigen Berater Ihres Vertrauens.
Zukunftssicherung für Arbeitnehmer
Der § 3 des Einkommenssteuergesetzes legt Befreiungen von der Einkommenssteuer fest. Danach sind unter anderem Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer, so weit diese Zuwendungen an alle Arbeitnehmer oder zumindest an bestimmte Gruppen erfolgen, von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Beiträge für den einzelnen Arbeitnehmer € 300,- im Jahr nicht übersteigen. Diese Zuwendungen sind weiters von der Sozialversicherung befreit soweit die Maßnahme der Zukunftssicherung durch eine Gehaltszuzahlung finanziert wird. Bei einer Gehaltsumwandlung bleibt die Sozialversicherungspflicht erhalten. Für den Unternehmer entstehen keine Lohnnebenkosten und die Prämie ist Betriebsausgabe.
Zu den Zukunftssicherungsmaßnahmen zählen Beiträge des Arbeitgebers für Versicherungseinrichtungen, die dazu dienen, den Arbeitnehmer oder diesen nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern. Konkret kann man also von Beiträgen des Arbeitgebers für eine Krankenversicherung, eine Unfallversicherung oder eine Er- und Ablebensversicherung sprechen.
Auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können, eine nicht wesentliche Beteiligung vorausgesetzt (nicht mehr als 25 % am Grund- oder Stammkapital), unter den Kreis der Begünstigten fallen. Die Begünstigungen der zukunftssichernden Maßnahmen gelten jedoch nicht für Personen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen. Darunter fallen beispielsweise Einzelunternehmer, Kommanditisten oder Komplementäre einer KG oder Gesellschafter einer OG, die in keinem steuerrechtlichen Dienstverhältnis stehen.
Pensionsvorsorge unter Nutzung betrieblicher Steuerbegünstigungen
Lassen Sie den Staat - wenigstens zum Teil - für Ihre notwendige Pensionsvorsorge aufkommen:
Sie sind Freiberufler, Gewerbetreibender oder selbständiger Gmbh-Geschäftsführer?
1. Ihr Überschuss liegt angenommen bei jährlich € 30.000,00
Sie ersparen sich ab 2010 einen jährlichen Steuerbetrag (durch eine neu mögliche Steuerbegünstigung) in Höhe von ca. € 1.700,00;
Das heißt mit anderen Worten: Der Staat zahlt Ihnen eigentlich € 1.700,00 jährlich, die Sie in eine Pensionsvorsorge einzahlen können, vielleicht in eine prämienbegünstigte Vorsorge. Dadurch können sie später eine Zusatzrente für sich von monatlich rund € 440,00 ermöglichen und das de facto ohne Eigenaufwand und noch dazu über viele Jahre steuerfrei bzw. gänzlich steuerfrei (je nach Veranlagungsprodukt)!
2. Ihr Überschuss liegt angenommen bei jährlich € 100.000,00 (oder höher) und Sie investieren zusätzlich einen bestimmten jährlichen Betrag in begünstigte Wertpapiere
Monatliche Rentenzahlungen von € 2.540,00 und darüber sind hier infolge der Steuervorteile möglich, wobei Ihr Eigenaufwand nur bei rund 40 % liegt, das heißt ungefähr 60 % Ihrer Vorsorge übernimmt wiederum im Endeffekt der Staat für Sie!
Pensionsvorsorge durch Vorsorgewohnung
Die Vorsorgewohnung gehört ebenso zu den Steuer schonenden Modellen der Pensionsvorsorge / der Geldanlage.
Bei Vorsorgewohnungen sind zu beachten:
- Entscheidend für den Veranlagungserfolg sind beste Lagen mit sehr guter Infrastruktur
- Kleine Wohnungsgrößen von ca. 40 bis 70 m² sind besser als größere Wohnungen
- Sie investieren in Sachwerte. Sie werden grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung
- Rund 1/3 des Kaufpreises muss mit Eigenmitteln aufgebracht werden. Sie können aber auch alles mit Ihrem eigenen Geld finanzieren.
- Es besteht die Möglichkeit des 20-%igen Vorsteuerabzuges bei den Baukosten, das heißt die Kosten vermindern sich um die gesetzliche Umsatzsteuer
- Sie können die Anfangsverluste steuerlich mit anderen positiven Einkünften aufrechnen und daraus einen Steuervorteil lukrieren.
- Die Mieterträge stellen später eine gute und wertgesicherte Pensionsvorsorge dar.
Pensionsvorsorge durch Investmentfondssparpläne
Mit Sparplänen in Investmentfonds lässt sich ebenfalls gut für die eigene Pension vorsorgen. Besonders hierzu geeignet sind aus unserer Sicht so genannte Vermögensverwaltungsfonds. Näheres über dieses Thema können Sie hier nachlesen.
Tipp: Nutzen Sie hierbei unsere Sonderkonditionen beim Zielsummensparen!

